Corona Schutzkonzept
FC Mümliswil
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FC Mümliswil
Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb ab 19. Oktober 2020
Version: 19. Oktober 2020
Ersteller: Beat Ackermann
Einleitung
Bei Sportaktivitäten, in denen wie im Fussball ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, wird weiterhin empfohlen die Trainings und Spiele so zu gestalten, dass sie in beständigen Gruppen mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste stattfinden. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.
Folgende Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training oder Spiel, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Training und im Spiel ist der Körperkontakt wieder zulässig.
3. Gesichtsmaske tragen
Für alle, die nicht direkt am Spiel beteiligt sind, wird das Tragen einer Gesichtsmaske dringend empfohlen.
Eine Maskenpflicht ab 12 Jahren gilt in folgenden Räumlichkeiten auf dem Sportplatz Brühl:
- In den Garderoben
- Im Clubhaus, sofern nicht sitzend
- In den WC Anlagen
Den Zuschauern und Zuschauerinnen rund um das Spielfeld wird dringend empfohlen eine Maske zu tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
4. Gründliches Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training resp. Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
5. Beschränkung der Anzahl anwesender Personen auf max. 100
Ohne kantonale Bewilligung dürfen maximal 100 Personen (inklusive Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, etc., es sei denn, diese mischen sich vor, während und nach dem Spiel nicht mit dem Publikum) auf der Sportanlage anwesend sein. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Zahl, der im Falle einer Infektion maximal zu kontaktierenden Personen von 100 nicht überschritten wird.
Hierzu können Sektoren markiert werden (z.B. jede Seite eines Spielfeldes wird als eigener Sektor gekennzeichnet). Kann der vorgeschriebene Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden, empfiehlt sich gem. BAG das Tragen einer Gesichtsmaske.
Der Personenfluss (z.B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauerbereiche) ist so zu lenken, dass die Distanz von 1.5 Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann.
Die Obergrenze von Anwesenden kann durch die Kantone reduziert werden.
6. Anlässe mit über 1‘000 anwesenden Personen sind bewilligungspflichtig
Wer ein Spiel mit mehr als 1’000 Personen (inklusive Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, etc., es sei denn, diese mischen sich vor, während und nach dem Spiel nicht mit dem Publikum) durchführen will, benötigt eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde (Achtung: es gibt Kantone mit tieferen Grenzwerten für eine Bewilligungspflicht).
Die Bewilligung wird erteilt, wenn:
- die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region die Durchführung erlaubt;
- der Kanton über die notwendigen Kapazitäten für die erforderliche Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen nach Artikel 33 EpG verfügt;
- der Organisator ein Schutzkonzept vorlegt, das auf einer Risikoanalyse der entsprechenden Grossveranstaltung beruht und die erforderlichen Massnahmen vorsieht.
Wer in einer Einrichtung (Stadion, Sportplatz) wiederholt gleichartige Veranstaltungen (Spiele) durchführen will, kann dies in einem einzigen Gesuch beantragen.
7. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen gemäss Ziff. 5 oben auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde, während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Spiele Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.; siehe oben Ziff. 5). Der Verein bezeichnet für jedes Training und für jedes Spiel eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 8). In welcher Form die Liste geführt wird (clubcorner.ch, doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.
8. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche Trainings oder Spiele durchführt, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Beat Ackermann. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden Tel. 079 574 02 21 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
9. Besondere Bestimmungen
Der FC Mümliswil hält sich im Clubhaus an die Bestimmungen der Gastrobranche und das Clubhaus ist den Richtlinien entsprechend eingerichtet. Im Weiteren ist der FC Mümliswil in engem Austausch mit der Gemeinde Mümliswil-Ramiswil und befolgt die Weisungen der Behörden.
Mümliswil, 19. Oktober 2020
Vorstand FC Mümliswil